Die Körperschaft Erzbischöflicher Stuhl

Lange Tradition –
nachhaltige Wirkung

Die Entstehung der Körperschaft Erzbischöflicher Stuhl zu Paderborn und der Stiftungen reicht weit in die Geschichte zurück. Grundsätzlich sind die Organisation kirchlicher Arbeit und die Ausbildung der dafür nötigen verschiedenen Institutionen das Ergebnis eines Entwicklungsprozesses über viele Jahrhunderte. So bezeichnet der Erzbischöfliche Stuhl die Organisation rund um das Leitungsamt des Erzbischofs. Ursprünglich diente er ausschließlich der Sicherung der Amtsführung und der Priesterschaft. Mit dem Aufkommen und der Festigung von Bistumsstrukturen wurden immer mehr Aufgaben durch das Erzbistum und andere Einrichtungen übernommen. Verbleibende Teilaufgaben wurden in Stiftungen verlagert. So können verschiedene Zwecke flexibel und bedarfsgerecht unterstützt und dauerhaft oder projektbezogen finanziert werden. Dies reicht von sozialen Zwecken über Bildung und kulturelle Aufgaben bis hin zur Sicherung der theologischen Lehre.

Kuratorium

Im Dienst lebendigen Wirkens

Als Aufsichts- und Kontrollorgan der Körperschaft des öffentlichen Rechts Erzbischöflicher Stuhl zu Paderborn fungiert das im Jahr 2000 von Erzbischof Johannes Joachim Degenhardt eingerichtete Kuratorium. Es berät die Haushaltsplanung, prüft die Jahresabschlüsse und überwacht die Erhaltung der Stiftungsvermögen sowie die zweckgemäße Verwendung der verfügbaren Finanzmittel. Dem Gremium, in dem der Generalvikar des Erzbischofs von Paderborn den Vorsitz führt, gehören im Weiteren als vom Erzbischof berufene Mitglieder der Leiter des Bereichs Finanzen im Erzbischöflichen Generalvikariat und ein Priester des Erzbistums Paderborn an. Diese Kuratoriumsmitglieder wählen bis zu fünf weitere erfahrene Personen mit wirtschaftlichem Sachverstand in das Kuratorium, die der Bestätigung durch den Erzbischof von Paderborn bedürfen.

Überblick

Die Stiftungen des Erzbischofs
von Paderborn

Die Struktur der erzbischöflichen Stiftungen basiert auf den von Erzbischof Johannes Joachim Degenhardt im Jahr 2000 errichteten Stiftungen St. Kilian, St. Libori und Bischof Meinwerk. Hinzu kam der Fonds Erzbischöflicher Stuhl, dessen Aufgaben heute durch die Stiftung Erzbischof von Paderborn wahrgenommen werden, die damit den Erzbischöflichen Stuhl im engeren Sinn bildet.

In den vergangenen Jahren wurden diese Struktur und die Aufgabenzuordnung auf den zeitgemäßen Bedarf ausgerichtet und hinsichtlich der Stiftungszwecke weiter konkretisiert und ergänzt. Zusammen verfügen die Stiftungen über ein Eigenkapital von rund 2,654 Mrd. Euro, dessen Erträge sie für die jeweiligen Stiftungszwecke einsetzen. Dabei ist das Stiftungskapital zu sichern.

Finanzen

Jahresabschlüsse

Der Finanzbericht des Erzbischöflichen Stuhls mit seinen Stiftungen legt seine Finanzen offen und informiert nach Standards der Grundsätze ordnungsmäßiger Rechnungslegung und des Handelsrechts detailliert über Erträge und Mittelverwendung. Ebenso wie das Erzbistum und das Metropolitankapitel zu Paderborn unterstützt auch die Körperschaft Erzbischöflicher Stuhl mit ihren Stiftungen die laufende Arbeit der Kirche von Paderborn.

Der Erzbischöfliche Stuhl fördert ausgewählte Projekte und leistet unbürokratisch Hilfe. Im Wirtschaftsjahr 2022 war ein wesentliches Ereignis die Übernahme des Paderborner Studienfonds vom Land NRW. Zu dessen Bestand gehören unter anderem die Universitäts- und Marktkirche in Paderborn sowie die von der Theologischen Fakultät und die vom städtischen Gymnasium Theodorianum genutzten Gebäudeteile des ehemaligen Jesuiten-Kollegs. Der Erzbischöfliche Stuhl wird die Tradition des Paderborner Studienfonds im Bereich der Bildung sichern und als Teil der Stiftung Bischof Imad weiterführen.
Insgesamt stellten die sieben Stiftungen 2022 Mittel für Förderprojekte in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro zur Verfügung. Zu den Förderschwerpunkten gehörten unter anderem die Unterstützung einer Dauerausstellung im Kloster Corvey, mehrere Caritas-Projekte sowie Initiativen in der Altenhilfe.