Die Körperschaft Erzbischöflicher Stuhl
Lange Tradition –
nachhaltige Wirkung
Die Entstehung der Körperschaft Erzbischöflicher Stuhl zu Paderborn und der Stiftungen reicht weit in die Geschichte zurück. Grundsätzlich sind die Organisation kirchlicher Arbeit und die Ausbildung der dafür nötigen verschiedenen Institutionen das Ergebnis eines Entwicklungsprozesses über viele Jahrhunderte. So bezeichnet der Erzbischöfliche Stuhl die Organisation rund um das Leitungsamt des Erzbischofs. Ursprünglich diente er ausschließlich der Sicherung der Amtsführung und der Priesterschaft. Mit dem Aufkommen und der Festigung von Bistumsstrukturen wurden immer mehr Aufgaben durch das Erzbistum und andere Einrichtungen übernommen. Verbleibende Teilaufgaben wurden in Stiftungen verlagert. So können verschiedene Zwecke flexibel und bedarfsgerecht unterstützt und dauerhaft oder projektbezogen finanziert werden. Dies reicht von sozialen Zwecken über Bildung und kulturelle Aufgaben bis hin zur Sicherung der theologischen Lehre.
Kuratorium
Im Dienst lebendigen Wirkens
Als Aufsichts- und Kontrollorgan der Körperschaft des öffentlichen Rechts Erzbischöflicher Stuhl zu Paderborn fungiert das im Jahr 2000 von Erzbischof Johannes Joachim Degenhardt eingerichtete Kuratorium. Es berät die Haushaltsplanung, prüft die Jahresabschlüsse und überwacht die Erhaltung der Stiftungsvermögen sowie die zweckgemäße Verwendung der verfügbaren Finanzmittel. Dem Gremium, in dem der Generalvikar des Erzbischofs von Paderborn den Vorsitz führt, gehören im Weiteren als vom Erzbischof berufene Mitglieder der Leiter des Bereichs Finanzen im Erzbischöflichen Generalvikariat und ein Priester des Erzbistums Paderborn an. Diese Kuratoriumsmitglieder wählen bis zu fünf weitere erfahrene Personen mit wirtschaftlichem Sachverstand in das Kuratorium, die der Bestätigung durch den Erzbischof von Paderborn bedürfen.
Überblick
Die Stiftungen des Erzbischofs
von Paderborn
Die Struktur der erzbischöflichen Stiftungen basiert auf den von Erzbischof Johannes Joachim Degenhardt im Jahr 2000 errichteten Stiftungen St. Kilian, St. Libori und Bischof Meinwerk. Hinzu kam der Fonds Erzbischöflicher Stuhl, dessen Aufgaben heute durch die Stiftung Erzbischof von Paderborn wahrgenommen werden, die damit den Erzbischöflichen Stuhl im engeren Sinn bildet.
In den vergangenen Jahren wurden diese Struktur und die Aufgabenzuordnung auf den zeitgemäßen Bedarf ausgerichtet und hinsichtlich der Stiftungszwecke weiter konkretisiert und ergänzt. Zusammen verfügen die Stiftungen über ein Eigenkapital von rund 2,654 Mrd. Euro, dessen Erträge sie für die jeweiligen Stiftungszwecke einsetzen. Dabei ist das Stiftungskapital zu sichern.
Finanzen
Jahresabschlüsse
Mit dem Finanzbericht des Erzbischöflichen Stuhls mit seinen Stiftungen legen weitere zentrale kirchliche Vermögensträger im Wirkungsbereich des Erzbischofs von Paderborn ihre Finanzen offen und informieren nach Standards der Grundsätze ordnungsmäßiger Rechnungslegung und des Handelsrechts detailliert über Erträge und Mittelverwendung. Neben dem Erzbistum Paderborn und dem Metropolitankapitel zu Paderborn erfüllt auch die Körperschaft Erzbischöflicher Stuhl mit seinen Stiftungen Aufgaben, um die laufende Arbeit der Kirche von Paderborn zu unterstützen und langfristig zu ermöglichen.
Die Kirche von Paderborn unterstützt mit den Finanzmitteln des Erzbischöflichen Stuhls unter anderem gezielt Förderprojekte und leistet unbürokratisch Hilfe. Bei den Förderprojekten fiel 2021 der größte Teil zum einen auf das Projekt „Hörst du mich?“, das Hilfen für Kinder lebensbedrohlich erkrankter Eltern bereitstellt, sowie zum anderen auf die Finanzierung des Caritas-Hauses der (Selbst-)Hilfe in Finnentrop, das Beratung und Inklusionshilfe anbietet. Die Stiftungen des Erzbischöflichen Stuhls ergänzen die Strukturen des Erzbistums und tragen dazu bei, dass die Kirche von Paderborn auch künftig für die Menschen wirken kann.